Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann weitreichende Folgen haben – von abgelehnten Krediten bis hin zu Problemen bei der Wohnungssuche. Viele Betroffene fragen sich daher, ob und wann eine Löschung möglich ist. Die gute Nachricht: In bestimmten Fällen lassen sich SCHUFA-Einträge tatsächlich entfernen.

In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Löschung möglich ist, welche Fristen gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können, um Ihre Bonität zu verbessern.

Wann kann ein SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?

Nicht jeder negative SCHUFA-Eintrag bleibt dauerhaft bestehen. Je nach Art des Eintrags gibt es festgelegte Löschfristen oder Möglichkeiten zur vorzeitigen Entfernung.

Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen eine Löschung möglich ist:

  • Falscheinträge: Enthält Ihre SCHUFA-Auskunft falsche oder veraltete Daten, können Sie deren sofortige Löschung beantragen.
  • Beglichene Kleinschulden: Beträge unter 2.000 €, die innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurden, können vorzeitig gelöscht werden.
  • Titulierte Forderungen: Nach vollständiger Zahlung können diese unter bestimmten Bedingungen vorzeitig entfernt werden.
  • Automatische Löschung: Je nach Eintrag erfolgt die Löschung nach drei bis sechs Jahren – z. B. bei Krediten nach drei Jahren oder Privatinsolvenzen nach sechs Jahren.

Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, um welche Art von Eintrag es sich handelt und ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Wenn Sie einen unberechtigten oder veralteten Eintrag löschen lassen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. SCHUFA-Selbstauskunft anfordern: Überprüfen Sie Ihre gespeicherten Daten, um festzustellen, ob es fehlerhafte Einträge gibt.
  2. Belege sammeln: Falls ein Eintrag fehlerhaft ist oder bereits bezahlt wurde, sollten Sie Nachweise wie Zahlungsbestätigungen bereithalten.
  3. Antrag auf Löschung stellen: Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und den Gläubiger, um die Entfernung zu beantragen.
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  4. Fristen setzen: Falls die SCHUFA nicht reagiert, können Sie eine Frist von vier Wochen setzen und bei Bedarf einen Anwalt oder die Datenschutzbehörde einschalten.

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer SCHUFA-Daten hilft dabei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.

Im Beitrag vom Verlag für Rechtsjournalismus “SCHUFA-Eintrag löschen lassen – Muster und Tipps zum Vorgehen” finden Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema .

Einträge gezielt löschen und Bonität verbessern

Ein negativer SCHUFA-Eintrag muss nicht dauerhaft bestehen bleiben. Wer sich gut informiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Löschung erreichen. Eine regelmäßige Kontrolle Ihrer SCHUFA-Daten hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Bonität langfristig zu schützen.

 

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