Reise-Komplettschutz

Allianz Travel ist die Reiseversicherungsmarke von Allianz Partners, einem der führenden Anbieter von Reiseversicherungen und Assistance-Leistungen. Mehr als 250 Millionen Menschen verlassen sich auf die Reiseversicherungen von Allianz Travel. Die Reiseschutz-Produkte von Allianz Travel bieten umfassenden Schutz und das passende Angebot für jeden Bedarf.

Mit den Reiseversicherungen von Allianz Travel können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Schadenfällen vor, während und nach der Reise absichern – also etwa die Stornokosten bei krankheitsbedingter Stornierung, die Kosten medizinischer Behandlungen im Ausland oder auch den Verlust des Reisegepäcks.
Mit den Assistance-Leistungen von Allianz Travel stehen Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr und in den weltweiten Niederlassungen des Unternehmens mehr als 19.000 Mitarbeiter zur Verfügung.
Ein spezielles Angebot ist der Real-Time Reiseschutz. Mit diesem Schutz bietet Allianz Travel Ihnen im Bereich Reisekrankenversicherung eine innovative Real-Time Notfallkarte an, mit der im Ausland anfallende Arztkosten schnell und direkt vor Ort beglichen werden können. Mit einer Reiseversicherung von Allianz Travel haben Sie einen starken Partner mit einem großen Sicherheitsnetzwerk rund um die Uhr an Ihrer Seite. Jederzeit. Kompetent. Zuverlässig.

 

Corona-Leistungen

  • Allianz Travel übernimmt die Kosten bei persönlicher Quarantäne in der Reiserücktrittsversicherung und beim Reiseabbruch. Kunden sind auch dann versichert, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, die versicherte(n) Person(en) aber selbst nicht erkrankt ist / sind. Dies gilt sowohl für Stornierungen im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, als auch bei Reiseabbruch, falls eine persönliche Quarantäne am Urlaubsort angeordnet wird.
  • Alle Reiseschutz-Abschlüsse ab 13. Juli 2021 profitieren von den umfangreichen Corona-Leistungen im Rahmen einer Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reise-Krankenversicherung.
  • Allianz Travel leistet weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird, auch wenn allgemein von der Versicherung ein Ausschluss von Pandemien und Epidemien eingeführt wurde.

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